Prüfung und Abschlusszertifikat

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen Arbeit über ein selbst gewähltes Thema (z. B. einen Projektbericht) und einer mündlichen Präsentation vor der Gruppe. Der Absolvent soll dabei zeigen, dass er die wesentlichen Prozesse der Aufstellungsarbeit und die darin zum Ausdruck kommenden Ordnungen verstanden hat und dies schriftlich wie mündlich darstellen kann. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Diplom der Europäischen Akademie für Systemaufstellungen, das ihn als gründlich ausgebildeten Systemaufsteller ausweist.
Nach Abschluss der Weiterbildung können die Teilnehmer bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen (siehe Anerkennungskriterien DGfS) ihre Anerkennung als Systemaufsteller (DGfS) bei der Deutschen Gesellschaft für Systemaufstellung (DGfS) beantragen.
Gleichzeitig bescheinigt das Diplom eine vollständige Beraterausbildung, die mit dem entsprechenden Praxisnachweis von der DGfS anerkannt wird.
